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Die Todesopfer

Dano (Verdachtsfall)

Am 07.09.2007 verschwand die achtjährige Jenisa aus Hannover spurlos. Sie hatte ihre Tante besuchen wollen, die jedoch nicht Zuhause war. Den fünfjährigen Dano ereilte Mitte März 2014 ein ähnliches Schicksal. Dano hatte am 14. März 2014 an der Wohnungstür seines Nachbarn Ibrahim B. in Herford (Nordrhein-Westfalen) geklingelt, um dessen Sohn zum Spielen abzuholen. Danos Spielkamerad wohnte damals schon gar nicht mehr bei seinem Vater. Ibrahim B. schlug und erdrosselte den Fünfjährigen. Er wurde kurze Zeit später festgenommen. In der JVA Bielefeld vertraute sich der Täter zwei Mithäftlingen an und gestand Ihnen den Mord an Jenisa, der Nichte seiner damaligen Freundin. Unter dem Vorwand, ihrem Haftkollegen helfen zu wollen, indem sie Hintermänner die Überreste der Leiche endgültig beseitigen ließen, zeichneten sie ein umfassendes Geständnis auf und leiteten es an ihren Anwalt weiter, der daraufhin die Polizei informierte. In dem 40-seitigen Dokument gab Ibrahim B. an, die beiden Kinder aus Hass auf Albaner getötet zu haben. Der Täter hatte sich 2007 von dem Vater und Bruder seiner Freundin, die ihn kurz vor dem Mord an Dano endgültig verlassen hatte, ausgegrenzt gefühlt. Durch die Morde wollte er sich an der Familie seiner Freundin, die einen albanischen Migrationshintergrund hat, rächen.Da Beziehungskonflikte als Auslöser für beide Morde gelten, ist noch unklar, inwieweit auch rassistische Beweggründe den Gewaltverbrechen zugrunde liegen.

Charles Werabe

In der Nacht auf den 23. Oktober 2014 verstarb der, in einer städtischen Unterkunft in Limburg (Hessen) wohnende,  55-jährige Charles Werabe aus Ruanda aufgrund schwerer innerer Verletzungen. Zuvor kam es offenbar zu einem Streit mit drei Männern, infolge dessen das Opfer angegriffen wurde und „durch massive Schläge und Tritte“ zu Tode kam. Die drei Verdächtigen (zwei 43-Jährige und ein 22-Jähriger) waren kurz nach dem Gewaltverbrechen verhaftet worden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete „Mord aus niedrigen Beweggründen, nämlich Fremdenfeindlichkeit“. Bei der Urteilsverkündung meinte die Richterin, dass die Angeklagten zwar zu keiner rechtsextremen Gruppe gehört hätten, sie hätten aber ständig rassistische Parolen fallen lassen und damit geprahlt, Ausländer geschlagen zu haben.